Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Wahlgräber können ein oder mehrstellig erworben werden.
Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung oder bei Ablauf des Nutzungsrechtes.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt. Die Grabstellen sind für nur eine Bestattung ausgelegt. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
 

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel eine Grabplatte gelegt, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
 

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

Baumbestattung

Hier wird die Urne zu den Wurzeln eines Baumes in speziellen Wäldern beigesetzt. Der nächstgelegene Wald befindet sich zur Zeit im Coesfeld. Der Baum kann dann im Laufe der Jahre für eine ganze Familie genutzt werden. Als Kennzeichnung dient hier eine kleine Plakette auf dem Baum. Es werden biologisch abbaubare Urnen verwendet.

Die Seebestattung

Hier wird die Urne nach der Einäscherung dem Meer übergeben. Die Beisetzung ist in der Nordsee, Ostsee und im Atlantik möglich. Angehörige können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zum Ort der Beisetzung. Als Urne wird eine Spezialurnen verwendet, welche sich im Wasser auflöst.